Ist die Verbesserung des Binnenhandels gar nicht erwünscht?

Unter dem Begriff Binnenhandel werden alle Ein- und Verkäufe innerhalb eines Landes zusammengefasst. Neben dem Export und Import stellt der Binnenhandel einen Zweig des Bruttosozialproduktes dar. Durch den Zusammenschluss verschiedener Staaten zu einer Gemeinschaft spricht man auch dann von Binnenhandel, wenn diese Länder ihre Waren innerhalb der Union kaufen und verkaufen. Die EU hat dadurch den Handel mit Waren für die Akteure erleichtert.

EU Landesgrenzen wurden aufgehoben

Alle Mitglieder der Europäischen Union dürfen ihre Waren über die Landesgrenzen hinaus veräußern oder erwerben. Auch ein günstiger Privatkredit, der im Nachbarland abgeschlossen wird, ist so möglich. Durch den Wegfall der sonst notwendigen Formalitäten am Zoll ist der Handel wesentlich vereinfacht und auch die Verbraucher profitieren davon. Gehört ein Land innerhalb Europas nicht zur EU, dann verteuern sich die Produkte für den Kunden. Ein gutes Beispiel dafür ist die Schweiz. Bestellt ein Verbraucher sein Produkt in diesem Land, dann muss er damit rechnen, dass er die Mehrwertsteuer nachzahlen muss.

Eine Mehrbelastung führt zu Protesten beim Handel

Anfang des Jahres 2012 trat ein Gesetz in Kraft, welches den Binnenhandel innerhalb der EU belastet. Ausführende Unternehmer müssen eine sogenannte Gelangenheitsbestätigung vorlegen, damit sie von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet, dass die Händler einen höheren Aufwand an Bürokratie und Mehrkosten zu bewältigen haben. Kleine und mittelständische Unternehmen leiden am meisten unter der neuen Verordnung.

Da der Aufwand mit in den Preis für ein Produkt einfließt, zahlt am Ende der Verbraucher für den höheren Aufwand. Das Finanzministerium reagierte auf die großen Proteste der Händler und gab ihnen einen Spielraum zur Umstellung. Dieser ist aktuell bis zum 30.06.2012 begrenzt. Die Akteure dürfen aber hoffen, dass beim Anhalten der Protestwelle eine Überarbeitung der Vorschrift vorgenommen wird.