Wann erfolgt die Erbschaftsteuer-Zahlung?

Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz ist die juristische Grundlage in Deutschland, nach dem von Erben eine Steuer auf das erhaltene Vermögen erhoben werden kann, sollten die Freibeträge überschritten werden. Für Erben, bei denen dies der Fall ist, muss eine Erbschaftssteuer Zahlung an das Finanzamt geleistet werden. Um die Höhe der Zahlung zu klären, muss der Erbanteil und die Verwandtschaftsbeziehung des Erben zum Verstorbenen ermittelt werden.

Um den Erbanteil zu ermitteln wird als erstes einmal das gesamte Erbe festgestellt. Da es sich meist um Bar- und Sachwerte handelt, müssen Letztere bewertet werden, um eine Gesamtsumme zu erhalten. Danach wird ermittelt, wie hoch der jeweilige Erbanteil ist und ob eine Steuer, nach Abzug der Freibeträge, anfällt. Die Einteilung der Erben erfolgt in drei verschiedene Gruppen, woraus dann auch die unterschiedlichen Freibeträge und Steuersätze resultieren. In der ersten Gruppe werden die engsten Familienangehörigen, wie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder und Stiefkinder, Großeltern und Enkel zusammengefasst. Die zweite Gruppe beinhaltet Geschwister, Neffen und Nichten, Schwiegereltern und -kinder sowie geschiedene Ehepartner. Alle übrigen Personen werden der dritten Gruppe zugerechnet. Falls nach Abzug des Freibetrages vom Erbanteil eine Differenz überbleibt und somit eine Steuer anfällt wird der Steuersatz, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe des Erbes, festgesetzt. Dabei gilt: Je größer der Erbanteil und je größer die verwandtschaftliche Entfernung ist, desto mehr Steuern müssen gezahlt werden.

Die Erbschaftssteuer entsteht, sobald der Erblasser verstorben ist. Ausgenommen sind Erbschaften, die an bestimmte Bedingungen, wie z. B. das Erreichen eines bestimmten Alters, gekoppelt sind. Hier entsteht die Steuerpflicht erst beim Eintreten dieser Bestimmungen. Die vom Finanzamt festgelegte Steuer wird grundsätzlich fällig, sobald der Erbfall eingetreten ist. Der genaue Zahlungstermin mit den jeweiligen Fristen und der genauen Höhe der Steuer wird vom Finanzamt durch einen Steuerbescheid mitgeteilt. Um einen Aufschub zu erhalten, muss gesondert ein Antrag gestellt werden, welcher eine Begründung für die Beantragung enthalten sollte.